Hausordnung der Stadtbibliothek Ratingen
Mit dem Besuch in unserer Bibliothek erkennen Sie unsere Hausordnung und die Nutzungsbedingungen verbindlich an. Es gelten die folgenden Regeln:
- Die Stadtbibliothek steht mit ihrem Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sie ist als öffentliche Einrichtung von allen Nutzerinnen und Nutzern sorgsam zu behandeln.
- Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Laute Gespräche und Telefonate mit Mobiltelefonen sind nicht erlaubt.
- Rauchen, Essen und Trinken sind in den öffentlichen Bibliotheksräumen nicht gestattet.
- Die Nutzung tragbarer elektronischer Geräte (Smartphones, Notebooks usw.) und deren Anschluss zur Stromversorgung sind an frei zugänglichen, unbelegten Steckdosen zugelassen. Die Geräte sind hierbei stumm zu schalten.
- Für persönliche Wertgegenstände wird nicht gehaftet.
- Fundsachen sind dem Personal der Stadtbibliothek auszuhändigen.
- Tiere (mit Ausnahme von Blindenführhunden), Fahrräder, Skateboards, sonstige Sportgeräte sowie sperrige Gegenstände dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden. Taschenschränke dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden.
- Nutzerinnen und Nutzer der Stadtbibliothek haften für selbstverschuldete Schäden an Medien, Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten.
- Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
- Fotografien sowie Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Stadtbibliothek nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung erstellt werden.
- Werbung, Plakatierung und ähnliche Aktivitäten bedürfen der Zustimmung der Bibliotheksleitung.
- Die Ausleihe von Medien wird durch die jeweils gültige Benutzungsordnung der Stadtbibliothek geregelt.
- Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
- Dem Personal der Stadtbibliothek steht das Hausrecht zu.
Stand: 1. März 2025